Beratungskostenzuschüsse für Unternehmerinnen und freiberuflich tätige Frauen

Für Unternehmerinnen und Frauen in den FREIEN BERUFEN gibt es mehr Zuschüsse für Beratungen. Ein Förderungsrahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle , der speziell Unternehmerinnen und freiberuflich tätigen Frauen zugute kommt. Für diese Zielgruppe ist es nun möglich, für Beratungen zur Unternehmensführung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie – durch zugelassene und akkreditierte Berater – Zuschüsse zu beantragen. Pro Beratung können maximal 1.500 Euro erstattet werden, wobei Unternehmensinhaberinnen und Freiberuflerinnen diese Förderung mehrmals nacheinander in Anspruch nehmen können.

Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr am Markt besteht und die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen sowie die weiteren Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Die Förderprogramme werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Die Entwicklungen der letzten Jahre belegen, in welch hohem Maße die deutsche Wirtschaft von Fördermöglichkeiten wie diesen profitiert. So ist die Frauenquote bei den Existenzgründungen dank einer stärker fokussierten genderspezifischen Gründungsförderung in den letzten Jahren laut KfW-Gründungsmonitor auf 39,6 Prozent gestiegen.  Das Engagement der Gründungsberatung und -förderung durch hat zu einer deutlichen Verbesserung des Gründungsklimas in Deutschland geführt.

Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Email.