KfW-Gründerkredit für Existenzgründer und -gründerinnen

Anstelle des bisherigen Förderangebotes der KfW, wird es ab dem 1. April 2011 den KfW-Gründerkredit für Gründerinnen und Gründer sowie den KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen geben.
KfW-Gründerkredit: Der KfW-Gründerkredit ist für Personen und Unternehmen, die sich selbständig machen wollen oder höchstens drei Jahre selbständig sind. Er besteht aus zwei Teilen: dem KfW-Gründerkredit – StartGeld und dem KfW-Gründerkredit – Universell.

KfW-Gründerkredit – StartGeld (bis 100.000 Euro)
Der KfW-Gründerkredit – StartGeld ist das Nachfolgeprogramm des Förderprogramms KfW-StartGeld, das zum 31.3.2011 eingestellt wird. Wie das “alte” KfW-StartGeld richtet sich der neue KfW-Gründerkredit – StartGeld an Gründerinnen und Gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und an Freiberufler (auch Heilberufe). Auch Unternehmensnachfolger können das Darlehen nutzen. Möchten Sie ein Unternehmen / Praxis gründen?
Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Email.

Gefördert werden beispielsweise Investitionen oder Betriebsmittel für Neugründungen oder Betriebsübernahmen. Darüber hinaus können der Kaufpreis für ein Unternehmen, der Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert werden. Der KfW-Gründerkredit – StartGeld kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen nur im Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Nebenerwerb mittelfristig (ca. drei Jahre) zu einem Vollerwerb wird.