Anstelle des bisherigen Förderangebotes der KfW, wird es ab dem 1. April 2011 den KfW-Gründerkredit für Gründerinnen und Gründer sowie den KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen geben.
KfW-Gründerkredit: Der KfW-Gründerkredit ist für Personen und Unternehmen, die sich selbständig machen wollen oder höchstens drei Jahre selbständig sind. Er besteht aus zwei Teilen: dem KfW-Gründerkredit – StartGeld und dem KfW-Gründerkredit – Universell.
KfW-Gründerkredit – StartGeld (bis 100.000 Euro)
Der KfW-Gründerkredit – StartGeld ist das Nachfolgeprogramm des Förderprogramms KfW-StartGeld, das zum 31.3.2011 eingestellt wird. Wie das “alte” KfW-StartGeld richtet sich der neue KfW-Gründerkredit – StartGeld an Gründerinnen und Gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und an Freiberufler (auch Heilberufe).… weiterlesen