Der Gründungszuschuss – der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann – soll Existenzgründungen “aus der Arbeitslosigkeit” unterstützen. In der ersten Förderphase (sechs Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen.
In einer zweiten Förderphase (neun Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz. Der Gründungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten.
Es geht um eine Menge Geld – Die Höhe der Zuschusses (vh. ein Kind) kann bis zu 20.425 € betragen, ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden! Es handelt sich jedoch um eine Ermessensleistung der jeweiligen Arbeitsagentur (AA).… weiterlesen