Gründungszuschuss 2024 – Anspruch, Höhe, Rechtsvoraussetzungen und der richtige Antrag

Der Gründungszuschuss – der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann – soll Existenzgründungen “aus der Arbeitslosigkeit” unterstützen. In der ersten Förderphase (sechs Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen.
In einer zweiten Förderphase (neun Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz. Der Gründungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten.

Es geht um eine Menge Geld – Die Höhe der Zuschusses (vh. ein Kind) kann bis zu 20.425 € betragen, ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden! Es handelt sich jedoch um eine Ermessensleistung der jeweiligen Arbeitsagentur (AA).

Die Gründungsberatung (Vorgründungscoaching) erfolgt über zugelassene und akkreditierte Berater beim Land, Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) und KfW. Lassen Sie sich durch Gründercoaches beraten: Der Zuschuss für die Vorgründungsphase durch die Wirtschaftsministerien der Länder kann für den Gründer /-in bis zu 80% der Kosten betragen!

Wir bieten wir Ihnen ein kurzes und kostenloses Orientierungsgespräch zu Ihrem Existenzgründungsvorhaben oder Praxisgründung /-Übernahme-Vorhaben in unseren Büroräumen – oder auch am Telefon – an.
Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch: info@gruendung-online.de ; Tel. + 49 (0) 89 – 74 29 92 03; Herr Joachim Fischer

Welche Unterlagen für den Gründungszuschuss müssen der AA vorgelegt werden? …